Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
(§95 Abs. 1a AußStrG) & Beratung von Anwält:innen
Hilfestellung und Begleitung beim Finden von alters- und situationsadäquater Kontaktvereinbarungen sowie Unterstützung bei der Gestaltung einer entwicklungsfreundlichen Umwelt für Eltern von Kindern von der Geburt bis zur Volljährigkeit (0 bis 18).
Jedes Paar, das sich in Österreich einvernehmlich scheiden lassen möchte, ist verpflichtet, eine Elternberatung nachzuweisen.
Die Trennung von Eltern ist für Kinder und Eltern eine schwierige emotionale Herausforderung, die neben allen Belastungen und Krisen auch Chancen und Möglichkeiten zur Entwicklung bietet.
Die Beratung dauert 1 bis 2 Stunden und hat folgende Themen zum Inhalt:
- Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
- Die emotionalen Herausforderungen
- Mögliche alterstypische Reaktionen
- Unterscheidung „der Ebene als Paar” und der „Ebene als Eltern”
- Möglichkeiten zur Entlastung für Kinder
- Chancen für Kinder und Eltern
- Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Eltern
- Regeln für einen guten Umgang – Gestaltung des (neuen) familiären Alltags (Besuchskontakte, Regelungen für Schulaktivitäten, Ferien, Feste, Freizeitaktivitäten, die neue Wohnsituation, gemeinsame Erziehungsziele etc.)
Die erforderliche Bestätigung für das Gericht bekommen Sie unmittelbar nach der Beratung ausgehändigt.
Entwicklungspsychologisch fundierte
- Beratung und Hilfestellung beim Finden von alters- und situationsadäquater Kontaktvereinbarungen für Kinder von der Geburt bis zur Volljährigkeit.
- Unterstützung beim Finden einer Argumentationslinie für die Verhandlung vor Gericht.