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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

(§95 Abs. 1a AußStrG) & Beratung von Anwält:innen

Hilfestellung und Begleitung beim Finden von alters- und situationsadäquater Kontaktvereinbarungen sowie Unterstützung bei der Gestaltung einer entwicklungsfreundlichen Umwelt für Eltern von Kindern von der Geburt bis zur Volljährigkeit (0 bis 18).

Jedes Paar, das sich in Österreich einvernehmlich scheiden lassen möchte, ist verpflichtet, eine Elternberatung nachzuweisen.

Die Trennung von Eltern ist für Kinder und Eltern eine schwierige emotionale Herausforderung, die neben allen Belastungen und Krisen auch Chancen und Möglichkeiten zur Entwicklung bietet.

Die Beratung dauert 1 bis 2 Stunden und hat folgende Themen zum Inhalt:

Die erforderliche Bestätigung für das Gericht bekommen Sie unmittelbar nach der Beratung ausgehändigt.